Es hat sich wohl immer noch nicht herumgesprochen, dass die Nutzung von WhatsApp im Unternehmensumfeld gegen die DSGVO verstößt und unzulässig ist. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen sieht sich sogar dazu veranlasst, die Polizei (und weitere Behörden) darauf …
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